Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"Die Baugenehmigung folgt in Deutschland grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Bauherr:innen die planungsrechtlichen Grundlagen, etwa ob das Vorhaben nach Bebauungsplan oder nach den Vorgaben innerhalb der jeweiligen Gebietstypen zulässig ist. Danach folgt die Einreichung des Bauantrags, anschließend prüft die zuständige Behörde die Unterlagen und die Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erteilt die Behörde die Genehmigung; erst danach darf das Vorhaben in der Regel umgesetzt werden. Auch wenn das Muster bundesweit erkennbar ist, unterscheidet sich die konkrete Ausgestaltung je Bundesland. Grundlage ist zwar das Prinzip der Musterbauordnung (MBO), doch jedes Bundesland regelt in seiner Landesbauordnung, wie das Verfahren im Detail abläuft. Dazu gehören unter anderem Fragen wie: Welche Vorhaben sind verfahrensfrei oder genehmigungsfrei, wer als bauvorlageberechtigt auftreten darf und welche Verfahrensschritte im jeweiligen Landesrecht vorgesehen sind. Diese Unterschiede können spürbar sein, weil sie darüber entscheiden, wie umfangreich der Antrag ausfällt und welche Nachweise mitgeliefert werden müssen. Ein weiterer Punkt betrifft die Praxis vor Ort: In einigen Bundesländern gibt es digitale Antragswege, in anderen läuft vieles weiterhin über klassische Einreichungen. Ob und wie Sie Ihren Bauantrag elektronisch stellen können, hängt damit nicht nur vom Vorhaben ab, sondern auch davon, welche Formulare und Verfahren die jeweilige Bauaufsicht in Ihrem Bundesland nutzt. Für die Planung ist deshalb entscheidend, frühzeitig die landesspezifischen Vorgaben zu prüfen, statt sich allein auf den allgemeinen Verfahrensablauf zu verlassen. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen, etwa wenn Unterlagen nachgefordert werden oder ein anderer Verfahrensweg vorgesehen ist als zunächst angenommen.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Friedrichshafen
Zuständig ist die Baurechtsbehörde in Friedrichshafen. Bauanträge laufen landeseinheitlich über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW).
Zum Virtuellen Bauamt Baden-WürttembergAngaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg lohnt es sich für Bauherren, früh zu klären, ob das eigene Vorhaben genehmigungsbedürftig ist oder ob es als verfahrensfrei gilt. Denn der genaue Umfang verfahrensfreier Vorhaben kann sich von Fall zu Fall unterscheiden und hängt auch davon ab, wie das Bauvorhaben konkret ausgestaltet ist. Wer unsicher ist, sollte die Unterlagen und die geplanten Maßnahmen vorab mit der zuständigen Bauaufsicht abstimmen. So vermeiden Sie, dass aus einem vermeintlich einfachen Vorhaben doch ein Genehmigungsverfahren wird. Planen Sie deshalb mit Blick auf die konkrete Ausführung.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Friedrichshafen.
Zum VerzeichnisWeitere Themen im Hausbau-Ratgeber
Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.